Denkmalgeschützte Markenimmobilien sichern den Käufern Steuervorteile gemäß § 7i/h und 10f EStG. Durch den Kauf einer Wohnung im Denkmal/Anbau werden die Käufer mit erhöhten Abschreibungen vom Staat belohnt. In einem Zeitraum von zwölf Jahren können Kapitalanleger 100 % der Modernisierungskosten für Baumaßnahmen zur Sanierung und Erhalt des Gebäudes und seiner Nutzung absetzen.
Eigennutzer können 90 % der Modernisierungskosten in zehn Jahren abschreiben. Die Bemessungsgrundlage der Modernisierungskosten liegt im Lindenhof® zwischen 50 % und 63 % des Kaufpreises. Kaufen Sie eine Wohnung im Neubau, greift die lineare AfA von 2 % nach § 7 Abs. 4 EStG. Sie als Käufer sparen Steuern und helfen gleichzeitig dabei ein Denkmal zu erhalten.